
Ihre Zustiftung stärkt das Grundstockvermögen unserer Stiftung und trägt auf weite Sicht durch Zinserträge die Aufgaben der Communität Christusbruderschaft. Als steuerlicher Vorteil für Sie kann bei einer Zustiftung der eingebrachte Betrag über 10 Jahre verteilt von der Steuer abgesetzt werden.
Sie können die Stiftung auch in Ihrem Testament bedenken. So können Sie weit über die eigene Lebenszeit hinaus die Aufgaben der Christusbruderschaft mittragen.
Auch eine Weitergabe von Erbschaften (oder Teilen daraus) an die Stiftung ist möglich: Befreiung von der Erbschaftssteuer bis zu 24 Monate nach dem Erbfall. Und außerdem: Auch auf der Bank dient Ihr Geld dem Leben. Das uns anvertraute Vermögen legen wir in Berücksichtigung ökologischer, sozialer und kultureller Werte an, wie sie uns auch im täglichen Leben wichtig sind. Auch auf der Bank soll das, was wir haben, dem Leben dienen!